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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Angebote
Angebote sind hinsichtlich Lieferungsmöglichkeit, Preisen und Lieferfristen stets freibleibend.

2. Aufträge
Die Annahme der Aufträge erfolgt – auch soweit sie von unseren Vertretern entgegengenommen werden – durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die den Vertrag in Inhalt und Umfang festlegt.
Einkaufsbedingungen des Bestellers, welche mit unseren Verkaufsbedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Beanstandungen sind sofort nach Empfang vorzubringen.

3. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstigen Spesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Lieferungen
Der Versand geht stets, auch bei Franko-Lieferungen, laut Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers. Verpackung ist im Verkaufspreis mitberechnet oder wird zum Selbstkostenpreis gesondert berechnet. Kollis werden mit dem vollen Betrag belastet. Bei frachtfreier Rücksendung der gesondert berechneten Kisten werden 2/3 des Wertes gutgeschrieben. Zeichnungen und Druckschriften, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten, dienen nur der Veranschaulichung; die darin enthaltenen Abbildungen sind nur annähernd maßgebend. Abweichungen bleiben uns vorbehalten. Der Besteller übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster usw. die volle Verbindlichkeit. Mündliche Angaben über Abmessungen und dgl. Bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialmangel bei uns oder unseren Zulieferern sowie alle Umstände die wir nicht zu vertreten haben und die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen des Bestellers, vom Vertage zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

Teillieferungen sind zulässig.

Beanstandungen wegen Abweichungen vom Packschein werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware angezeigt werden.

5. Zahlung
Die Rechnung ist unabhängig vom Eingang der Ware, sofern nichts anderes vereinbart, zahlbar: innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto. Die Zahlungen für Lohnarbeiten oder Instandsetzungsarbeiten sind sofort ohne Abzug fällig. Bei Zielüberschreitungen sind wir ohne weiteres zur Berechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechtigt. Wir sind weiter berechtigt, auch im Falle anderslautender Vereinbarung vor Absendung der Ware Vorauszahlung der vollen Fakturenbeträge zu verlangen, wenn uns die notwendig erscheint. Wenn Vorauszahlung nicht oder nicht ausreichend in der gestellten Frist erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteres vom Vertage zurückzutreten.
Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir sowohl für die bereits erfolgten als auch für sämtliche nicht ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels sofortige Barzahlung verlangen.
Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufer. Wir übernehmen bei Hereinnahme von Wechseln keine Gewähr für rechtzeitige Beibringung des Protestes.

6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen
An sämtlichen gelieferten Waren behalten wir uns bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung (einschließlich aller Nebenforderungen) das Eigentum vor. Die Vorbehaltswaren dürfen ohne unsere Zustimmung weder verpfändet, sicherungsübereignet, nicht nach erfolgter Zahlungseinstellung veräußert werden. Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt an deren Stelle der erzielte Erlös, über den ohne unsere Zustimmung nicht verfügt werden darf. Erfolg der Weiterverkauf auf Kredit, gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen von ihrem Entstehen ab als an uns abgetreten, Der Kunde ist so lange befugt, die Forderungen einzuziehen, bis wir auf Grund eines Zahlungsverzuges oder einer Vermögensverschlechterung die untersagen.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder werden uns nach jeweiligem Vertragsabschluß Umstände bekannt, die nach unserer Ansicht eine erhebliche Vermögensverschlechterung oder mangelnde Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bedeuten, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch die Beträge noch nicht eingelöster Wechsel und Schecks, gestundete Forderungen und noch nicht fällige Rechnungen, zur sofortigen Barzahlung fällig. In einem sonstigen Falle haben wir außerdem des Recht, sofortige Aushändigung der Vorbehaltswaren zu verlangen; machen wir hiervon Gebrauch, so liegt nurdann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Ferner sind wir in einem solchen Falle berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

7. Gewährleistung
Für gelieferte Erzeugnisse übernehmen wir in der Weise Gewähr, daß wir Teile, an denen Herstellungsfehler einwandfrei nachgewiesen werden, innerhalb der gesetzlich Verjährungsfrist kostenlos ersetzen bzw. nacharbeiten. Teile, die ersetzt bzw. nachgearbeitet werden, sind ins Werk einzusenden. Etwaige Kosten der Hin- und Rücksendung der zu bearbeitenden Teile und der Ersatzteile sowie die Kosten des Aus- und Wiedereinbaues Gehen zu Lasten des Bestellers. Dasselbe gilt für die Frachtkosten bei zur Instandsetzung ins Werk eingesandten Erzeugnissen. Die Transportgefahr trägt in jedem Falle der Besteller.

Ersetzte Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über.

Für Werkzeuge oder Gegenstände, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Das gleiche gilt für Schäden infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Witterungs- oder anderer Einflüsse jeglicher Art. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung eines Mangels bei uns oder beim Verkäufer schriftlich erhoben werden. Kosten, die dem Abnehmer bei Behebung von garantiepflichtigen Mängeln durch Dritte entstanden sind, werden nur erstattet, wenn die Drittbehebung vorher von uns genehmigt worden ist.

Reklamationen berechtigen den Käufer nicht, seine Vertragsverpflichtungen nicht zu erfüllen bzw. ihre Erfüllung zu verzögern

8. Haftung
Der Lieferant haftet bei allen auszuführenden Aufträgen in der Höhe des einzelnen Auftrags, höchstens jedoch im doppelten Wert des einzelnen Auftrags. Verlangt der Besteller eine darüber hinaus gehende Haftung, muß er hierfür einen ausdrücklichen schriftlichen Auftrag über eine erweiterte Haftpflichtversicherung abschließen. Eine Haftung, welche die Deckung unserer Haftpflichtversicherung überschreitet, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
auch für Wechselklagen, ist für beide Teile Ravensburg. Für alle rechtlichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den künftigen gesamten Geschäftsverkehr.